Auftragnehmer: die juristische Person, im Folgenden als „TFD“ bezeichnet, die den unter a) genannten Auftrag angenommen oder im Vorfeld eines möglichen Auftrags ein Angebot unterbreitet hat.
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge von TFD, in denen sich TFD zur Lieferung von Waren {und/oder Dienstleistungen} verpflichtet. Zwischen TFD und dem Auftraggeber gilt als vereinbart, dass, sobald ein Vertrag unter Anwendung der nachstehenden Bedingungen geschlossen wurde, diese auch für spätere Geschäfte uneingeschränkt gelten.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, gleich unter welcher Bezeichnung, finden keine Anwendung und werden von TFD ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, sie werden von TFD schriftlich anerkannt.
1.3 In deze voorwaarden wordt onder ‘opdrachtgever’ verstaan’ de natuurlijke persoon of rechtspersoon die aan de leverancier opdracht heeft gegeven tot (ver)koop en/of levering van zaken {of tot het verrichten van werkzaamheden en/of diensten}’;
1.4 Diese Bedingungen gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handeln (Verbraucher).
2.1 Angebote, Preislisten und sonstige Mitteilungen von TFD sind für TFD nicht bindend. Wird ein Angebot von TFD angenommen, ist TFD berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.
2.2 Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Mitarbeitern von TFD sind für TFD erst dann verbindlich, wenn und soweit sie von diesen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2.3 Bei Abweichungen zwischen der Bestellung des Auftraggebers und der Bestätigung von TFD ist ausschließlich die Bestätigung von TFD verbindlich. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, die Bestätigung von TFD zur Kenntnis zu nehmen und sich im Falle von Unstimmigkeiten unverzüglich mit TFD in Verbindung zu setzen.
2.4 TFD ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit zu verlangen und bis dahin die vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags auszusetzen. Bleibt diese Vorauszahlung aus oder wird diese Sicherheit nicht gemäß den angemessenen Anforderungen von TFD gestellt, ist TFD berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs von TFD auf Schadensersatz.
2.5 Kann von TFD aufgrund höherer Gewalt die Erfüllung der Lieferverpflichtung vernünftigerweise nicht verlangt werden, ist TFD berechtigt, die Lieferung auszusetzen. Sollten diese Umstände länger als zwei Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der von der höheren Gewalt betroffenen Waren durch eine einfache schriftliche Erklärung für die Zukunft aufzulösen.
2.6 Unter „höherer Gewalt“ sind unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – folgende Fälle zu verstehen:
a) Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen jeglicher Art, unabhängig davon, wie diese entstanden sind;
b) Verzögerte oder verspätete Lieferungen durch (unter anderem die Schiffe von) den Lieferanten von TFD oder einen dieser Lieferanten oder durch Dritte;
c) Transportschwierigkeiten oder Transportbehinderungen jeglicher Art, durch die der Transport zum Betrieb von TFD oder vom Betrieb von TFD zum Auftraggeber erschwert oder behindert wird;
d) Ein- und Ausfuhrbeschränkungen jeglicher Art.
2.7 Alle Ergänzungen, Änderungen und weiteren Vereinbarungen zum Vertrag sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2.8 Die Waren werden unter Berücksichtigung der üblichen Toleranzen hinsichtlich Maße, Mengen und Gewichte verkauft und geliefert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.9 TFD haftet nicht für Fehler in Abbildungen, Maßen, Gewichten, Qualitäten und/oder Preisen (Preislisten) jeglicher Art.
2.10 Bei Stornierung eines abgeschlossenen Vertrags durch den Auftraggeber schuldet dieser TFD 20 % des Rechnungsbetrags, sofern TFD dem Auftraggeber noch nicht mitgeteilt hat, dass die Waren zur Abnahme bereitstehen oder geliefert werden können. Bei Stornierung nach der vorgenannten Mitteilung schuldet der Auftraggeber TFD 50 % des Rechnungsbetrags.
3.1 Die vereinbarten Lieferfristen sind stets ungefähre Angaben und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände, wozu ausdrücklich – jedoch nicht ausschließlich – Fälle gehören, in denen es bei einem Lieferanten von TFD zu Transportverzögerungen kommt.
3.2 Bei Überschreitung der Lieferfrist gerät TFD erst dann in Verzug, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich in Verzug gesetzt wird und ihr dabei eine angemessene Frist gesetzt wird, um den Vertrag nachträglich zu erfüllen.
3.3 TFD ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall gelten für jede Teillieferung die Bestimmungen der vorstehenden Absätze dieses Artikels.
3.4 Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Vertrags und/oder zum Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, der Auftraggeber weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens TFD nach.
4.1 Werden bei der Lieferung der Waren Beschädigungen festgestellt, so hat der Auftraggeber die Beschädigung auf dem Lieferschein zu vermerken. Besteht bei der Lieferung keine Möglichkeit, eventuelle Beschädigungen an den gelieferten Waren festzustellen, so hat der Auftraggeber dies auf dem Lieferschein zu vermerken. Wurde auf dem Lieferschein kein Vermerk angebracht, gelten die Waren als unbeschädigt geliefert.
4.2 Im Falle von Artikel 4.1 müssen etwaige Reklamationen innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach dem Lieferdatum schriftlich bei TFD eingereicht werden.
4.3 Sonstige Beanstandungen müssen TFD innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Mangels oder nachdem dieser vernünftigerweise hätte festgestellt werden können, schriftlich gemeldet werden.
4.4 Etwaige Rechtsansprüche müssen unter Androhung des Verfalls spätestens ein Jahr nach fristgerechter Reklamation geltend gemacht werden.
5.1 Die Haftung von TFD beschränkt sich auf die in der Garantieerklärung genannten Ansprüche. Soweit die Garantieerklärung von diesen Bedingungen abweicht, haben diese Bedingungen Vorrang.
5.2 Werden die gekauften Waren an einen Dritten weiterverkauft (oder sind sie dazu bestimmt), verpflichtet sich der Auftraggeber, etwaige Reklamationen eines Dritten bezüglich der verkauften Waren unverzüglich an TFD weiterzuleiten. Andernfalls hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Schäden, die dem Dritten gegebenenfalls zu erstatten sind, durch TFD.
5.3 Die Haftung von TFD für alle direkten Kosten und Schäden, die in irgendeiner Weise mit einem Fehler oder einer Pflichtverletzung seitens TFD zusammenhängen oder durch diese verursacht wurden, beschränkt sich stets auf die Reparatur oder den Ersatz bzw. auf die Rückerstattung des (anteilig berechneten) Rechnungsbetrags.
5.4 TFD haftet in keinem Fall für indirekte Schäden wie Betriebs-, Folge- oder Verzögerungsschäden, die dem Auftraggeber oder einem eventuellen Dritten, an den die Ware weiterverkauft wurde, bei der Erfüllung des mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrags entstehen, unabhängig davon, ob diese direkt oder in irgendeiner Weise mit dem Vertrag zusammenhängen.
5.5 TFD hat eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Jede Produkthaftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall aus der Produkthaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung im Rahmen dieser Versicherung.
6.1 Sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, behält TFD die Urheberrechte und alle gewerblichen Schutzrechte an den von ihr bereitgestellten Modellen, Daten, Zeichnungen oder Entwürfen usw.
6.2 Die Rechte an den in Artikel 6.1 genannten Daten verbleiben bei TFD, unabhängig davon, ob dem Auftraggeber für deren Erstellung Kosten in Rechnung gestellt wurden. Diese Daten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von TFD nicht vervielfältigt, nachgeahmt, verwendet oder Dritten gezeigt werden; bei Zuwiderhandlung wird eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR fällig, unbeschadet des Rechts von TFD, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
6.3 Der Auftraggeber hat die ihm gemäß Artikel 6.1 zur Verfügung gestellten Daten auf erstes Anfordern innerhalb der von TFD gesetzten Frist zurückzugeben. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, schuldet er TFD eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR pro Tag, unbeschadet des Rechts von TFD, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
6.4 Bei der Fertigung auf der Grundlage von Modellen, Daten, Zeichnungen oder Entwürfen des Auftraggebers ist dieser selbst für die Beachtung etwaiger Rechte Dritter, darunter Urheberrechte, verantwortlich. Er hat TFD von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen freizustellen.
7.1 Sind die Waren – unabhängig von der vereinbarten Beförderungsart – zur Abnahme durch den Auftraggeber bereitgestellt oder am Standort des Auftraggebers geliefert worden (bzw. können dort geliefert werden) und hat TFD dies dem Auftraggeber mitgeteilt, ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung berechtigt TFD, entweder die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern bzw. eingelagert zu halten und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, ohne dass danach die Zahlung wegen noch nicht erfolgter Abnahme verweigert werden kann, oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet des Rechts von TFD auf Ersatz von Schäden und Kosten.
7.2 Die von TFD zu liefernden Waren werden auf Rechnung und Gefahr von TFD unter Beachtung von Artikel 7.3 befördert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mangels näherer Vereinbarungen werden das Transportmittel und die Transportroute von TFD gewählt.
7.3 TFD liefert Bestellungen mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro (ohne MwSt.) innerhalb der Niederlande – mit Ausnahme der Watteninseln – frachtfrei. In allen anderen Fällen werden die Fracht- und Bearbeitungskosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Fracht- und Bearbeitungskosten werden auf Anfrage mitgeteilt.
8.1 Die von TFD angegebenen Preise basieren – unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich im Rahmen eines speziellen Angebots oder auf andere Weise mitgeteilt wurden – auf den gegebenenfalls bei der Anfrage übermittelten Angaben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger auf den Verkauf und die Lieferung entfallender staatlicher Abgaben.
8.2 TFD ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu ändern, wenn nach Abgabe des Angebots und/oder Abschluss des Vertrags einer oder mehrere der folgenden Umstände eintreten: Wechselkursschwankungen, steigende Kosten für Materialien, Halbfertigprodukte oder Dienstleistungen, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, einschließlich staatlicher Abgaben, oder – allgemein – Umstände, die damit vergleichbar sind.
8.3 Jede Zahlung muss innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf einen Rabatt oder eine Aufrechnung hat. Der Verzug des Auftraggebers tritt unmittelbar nach Ablauf dieser Frist ein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen gegenüber TFD aufzurechnen und seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen.
8.4 Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, hat er die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) zu zahlen.
8.5 Muss TFD aufgrund einer verspäteten Zahlung (außer-)gerichtliche Maßnahmen ergreifen, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers; diese betragen mindestens 15 % der ausstehenden Forderung, mindestens jedoch 150 Euro, unbeschadet des Rechts auf vollständigen Schadensersatz.
8.6 TFD ist berechtigt, die Lieferung von Waren auszusetzen, wenn und solange der Auftraggeber seinen sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen gegenüber TFD nicht, nicht vollständig, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht nachkommt. Falls der Auftraggeber trotz einer entsprechenden Aufforderung durch TFD weiterhin säumig bleibt, seinen Verstoß gegen den Vertrag unverzüglich zu beheben, ist TFD berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen, ohne verpflichtet zu sein, dem Auftraggeber einen Schadenersatz zu leisten.
9.1 Alle gelieferten Waren bleiben ausschließlich Eigentum von TFD, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen – die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ergeben, in denen sich TFD zur Lieferung verpflichtet hat, einschließlich Forderungen in Bezug auf Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten – erfüllt hat.
9.2 Kommt der Auftraggeber einer Verpflichtung gegenüber TFD gemäß Absatz 1 dieses Artikels nicht nach oder besteht begründete Befürchtung, dass der Auftraggeber die vorgenannten Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist TFD ohne Inverzugsetzung berechtigt, die gelieferten Waren unverzüglich an sich zu nehmen, unabhängig davon, wo sich diese befinden; die Kosten für die Rücknahme gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.3 Solange die oben genannten Forderungen nicht beglichen sind, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die betreffenden Gegenstände {außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs} zu veräußern oder an ihnen ein Pfandrecht oder ein besitzloses Pfandrecht zu bestellen.
10.1 Für alle Verträge von TFD gilt niederländisches Recht. Das Wiener Kaufrecht findet keine Anwendung, ebenso wenig wie sonstige internationale Regelungen, deren Ausschluss zulässig ist.
10.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder aus weiteren Vereinbarungen zu dessen Durchführung ergeben, ist ausschließlich das Gericht in Zwolle zuständig. TFD bleibt jedoch berechtigt, den Auftraggeber vor dem gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.